Prüfen, ob Sie betroffen sind
Die Ausnahmen sind enger, als viele denken, und hängen an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art des Angebots. Wir klären das zuerst, bevor Aufwand entsteht.
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme und Bankdienste im Verbrauchergeschäft. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, bei Produkten nicht.
690 € Prüfung
1 bis 4 Wochen
keine
Die Ausnahmen sind enger, als viele denken, und hängen an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Art des Angebots. Wir klären das zuerst, bevor Aufwand entsteht.
Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Vorlesbarkeit. Automatisch und von Hand, weil Werkzeuge nur einen Teil finden.
Meist geht das ohne Neubau. Wo es nicht geht, sagen wir es vorher und rechnen beide Wege durch.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit mit Rückmeldemöglichkeit gehört dazu und wird oft vergessen.
Meist nicht. Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, nicht auf jede Unternehmensseite. Trotzdem bauen wir grundsätzlich barrierearm, weil es die Seite für alle besser bedienbar macht. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Lage bekommen Sie nur von einer Rechtsberatung.
Ein Gespräch, unverbindlich. Danach wissen Sie, was möglich ist und was es kostet.