Impressum
Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz für jede geschäftsmäßige Seite. Hinein gehören: vollständige Firmierung mit Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, bei eingetragenen Firmen Registergericht und -nummer, bei Umsatzsteuerpflicht die USt-IdNr., bei einigen Berufen zusätzlich Kammer und Berufsbezeichnung.
Es muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Ein Link im Fußbereich genügt.
Datenschutzerklärung
Pflicht nach Artikel 13 DSGVO. Sie muss beschreiben, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, und welche Rechte Besucher haben. Generatoren liefern eine brauchbare Grundlage, treffen aber nie genau Ihre Dienste.
Cookies und Einwilligung
Ein Einwilligungsfenster brauchen Sie nur, wenn Sie Dinge einsetzen, die nicht technisch notwendig sind: Analysewerkzeuge, eingebettete Karten und Videos, Werbepixel. Wenn Sie darauf verzichten, brauchen Sie kein Fenster, und das ist meist die bessere Wahl.
Wenn Sie eins brauchen: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen, und vor der Entscheidung darf nichts geladen werden. Beides wird häufig falsch gemacht.
Die häufigsten Abmahngründe
Aus der Praxis, absteigend nach Häufigkeit:
- Google Fonts vom fremden Server statt lokal eingebunden
- Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum
- Analysewerkzeug läuft vor der Einwilligung
- Karte oder Video ohne vorherige Zustimmung eingebettet
- Bilder ohne Nutzungsrecht verwendet
- Newsletter ohne bestätigte Anmeldung
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Wir richten die Technik richtig ein und liefern Vorlagen für die Texte. Ob Ihre Angaben vollständig sind, kann nur eine Rechtsberatung verbindlich sagen. Bei Shops und Verbrauchergeschäft raten wir ausdrücklich dazu.
